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Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB) – „Casa Sogno“ (Vermieter)

Franziska Keller & Paul Kroh, Hornstrasse 3c, 8272 Ermatingen

Wir freuen uns sehr, dass Sie für Ihren Aufenthalt die Casa Sogno gewählt haben!

In den meisten Fällen laufen die Vermietungen wunderbar einfach ab. Falls es Fragen und Probleme gibt, scheint es uns immer gut, klar definierte Regelungen als Grundlage für die Lösungsfindung zu haben.

Wir freuen uns auf ein unkompliziertes und fröhliches Zusammenwirken und wünschen Ihnen von Herzen erholsame und inspirierende Tage in der Casa Sogno.

Franziska Keller & Paul Kroh

1. Anreise / Abreise

Check-in erfolgt ab 15.00 Uhr des Anreisetages, Check-out bis spätestens 11.00 Uhr des Abreisetages. Eine Überziehung der Abreisezeit kann die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge haben.

Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden.

Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.

2. Sonderwünsche und Haustiere

Besondere Abmachungen sind grundsätzlich möglich. Es können nach Bedarf Zusatzräume und Möbel wie Kinderzubehör, zusätzliche Matratzen usw. dazu gemietet werden. Dies ist dem Vermieter mindestens 2 Wochen vor Mietantritt mitzuteilen.

Bei Haustieren ist Art und Grösse anzugeben. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.

3. Bezahlung und Nebenkosten

Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit.
Bei Mietabschluss über eine Plattform wie Airbnb.com, casafile.ch o.ä. gelten die Bestimmungen der Plattform.

Im Falle von Direktbuchung beim Vermieter ist eine Anzahlung in Höhe von 40% des Mietbetrages innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.

Nebenkosten für Wasser, PKW-Stellplatz, Abfall werden nicht erhoben. Die Energiekosten werden nur bei Vermietungen ab 4 Wochen nach Verbrauch abgerechnet. Der Preis pro kWh wird in den Buchungsunterlagen mitgeteilt und ist aktuell auf der Webseite einsehbar.

4. Rücktritt

Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet:

  • vom Tag der Buchungsbestätigung durch den Vermieter bis zum 121. Tag vor Mietbeginn keine Entschädigung
  • vom 120. Tag bis zum 61. Tag vor Mietbeginn Höhe der Anzahlung
  • vom 60. Tag bis zum 15. Tag vor Mietbeginn 60% des Gesamtpreises
  • vom 14. Tag bis zum 8. Tag vor Mietbeginn 80% des Gesamtpreises

Bei einem Rücktritt weniger als acht Tage vor Mietbeginn ist der volle Mietpreis zu zahlen. Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits
eingezahlte Beträge werden verrechnet.

Eine Ersatzperson, die zu den gebuchten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.

5. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Aussenanlagen, gesondert zugemietete Räume oder Möbel wie Kinderzubehör,
Luftmatratzen usw.) pfleglich und sorgfältig zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus und/oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich beim Vermieter zu melden.

Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen dem Vermieter sofort gemeldet werden; ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen.

Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.

Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.

Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen. Der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.

6. Datenschutz

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht werden.

Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.

7. Haftung

Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände, wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme behilflich (soweit dies möglich ist).

Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Koch-, Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen.

Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

 

8. Schlussbestimmungen

Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z.B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen
Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.